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   BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88   

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BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88 (https://dejure.org/1989,1763)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1989 - 5 AZR 151/88 (https://dejure.org/1989,1763)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 (https://dejure.org/1989,1763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der auf Grund Lohnvereinbarung gewährten untertarifliche Bezahlung unter den Gesichtspunkten der Ausnutzung einer wirtschaftlichen Zwangslage und des Lohnwuchers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88
    Dabei ist "in aller Regel auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung, die Arbeitsbedingungen schlechthin (Hitze, Kälte, Lärm) abzustellen" (BAG Urteil vom 11. Januar 1973 - 5 AZR 322/72 - AP Nr. 30 zu § 138 BGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Auszug aus BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88
    Neben einer Lohnvereinbarung findet § 612 Abs. 2 BGB in einem Arbeitsverhältnis nur Anwendung, soweit die Vergütungsabrede bestimmte Leistungen nicht abgilt und die Vergütung nicht den vollen Gegenwert für die verlangte Dienstleistung darstellt (BAGE 19, 126, 128 [BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte sowie Senatsurteil vom 17. März 1982, BAGE 38, 194, 197 f. [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66

    Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88
    Neben einer Lohnvereinbarung findet § 612 Abs. 2 BGB in einem Arbeitsverhältnis nur Anwendung, soweit die Vergütungsabrede bestimmte Leistungen nicht abgilt und die Vergütung nicht den vollen Gegenwert für die verlangte Dienstleistung darstellt (BAGE 19, 126, 128 [BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte sowie Senatsurteil vom 17. März 1982, BAGE 38, 194, 197 f. [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (Senat 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; BAG 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39 = EzA BGB § 138 Nr. 18; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15

    Ordentliche Kündigung eines Hauswarts nach dessen Wunsch auf Zahlung von

    dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung., wenn eine Vergütung zwar - wie hier - tatsächlich "vereinbart", die Vereinbarung aber im Lichte normativer Begrenzungen der Vertragsfreiheit rechtlich diskreditiert und daher unwirksam ist.

    84) S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29; 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96 - BGHSt 43, 53), liegt nicht vor.
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - nv.).
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

    Lohngleichheit

    Zur Beurteilung des auffälligen Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - JURIS) nicht nur auf den Vergleich mit den Tariflöhnen des jeweiligen Wirtschaftszweiges, sondern dem allgemeinen Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet abzustellen.
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Dies ist gegeben, wenn der begünstigte Vertragsteil die wirtschaftlich schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil benutzt oder wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt, sowie wenn er sich grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche schließt (BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Seine verwerfliche Gesinnung ist nicht nur dann zu bejahen, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt, sondern auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn: 27, BAGE 130, 338-346; Urteil vom 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39; BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung.S. dazu schon BAG 10.3.1960 - 5 AZR 426/58 - AP § 138 BGB Nr. 2 [III.2.]; 5.8.1963 - 5 AZR 79/63 - AP § 612 BGB Nr. 20 [1 b.] im Blick auf § 612 Abs. 1 BGB: "Diese Vorschrift gilt nicht nur, wenn es an einer Entgeltabsprache von vornherein fehlt, sondern auch, wenn, wie hier ..., eine ungültige Entgeltabsprache getroffen worden ist"; 22.3.1989 - 5 AZR 151/88 - n.v. (Volltext: "Juris") [III.]; ständige Rechtsprechung., wenn eine Vergütung zwar - wie hier - tatsächlich "vereinbart", die Vereinbarung aber im Lichte normativer Begrenzungen der Vertragsfreiheit rechtlich diskreditiert und daher unwirksam ist.
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB voraussetzen (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03; 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99; BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88; BGH 22. April 1997 - 1 StR 701/96), liegt im Streitfall ebenso vor wie der subjektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB.

    Dies ist gegeben, wenn der begünstigte Vertragsteil die wirtschaftlich schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil benutzt oder wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt, sowie wenn er sich grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere den Vertrag nur aus Mangel an Urteilsvermögen oder wegen erheblicher Willensschwäche schließt (BAG 22. März 1989 - 5 AZR 151/88).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    auch dann, wenn er sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass sich der andere nur wegen seiner schwächeren Lage oder unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einlässt (BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn: 27, BAGE 130, 338-346; Urteil vom 22. März 1989 - 5 AZR 151/88 - zu IV 2 der Gründe; vom 30. Juli 1985 - 3 AZR 401/83 - zu III 3 der Gründe, AP BGB § 138 Nr. 39; BGH, Urteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe mwN, NJW 2002, 55, 56).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2011 - 2 Sa 79/11

    Sittenwidrige Lohnabrede

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

  • LAG Hamm, 10.02.1988 - 2 Sa 1461/87
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2011 - 6 Ta 38/11

    Prozesskostenhilfe, teilweise Versagung, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

  • ArbG Herne, 05.08.1998 - 5 Ca 4010/97

    Voraussetzungen des Lohnwuchers ; Missverhältnis zwischen dem Wert der erbrachten

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